Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie

Vorbereitung auf die staatliche Zulassung als Heilpraktiker/in (Psychotherapie)

Sie erwerben durch Bestehen einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt die Heilerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie. Damit dürfen Sie psychotherapeutische Methoden mit Klienten in eigener Praxis anwenden. Viele psychogene Erkrankungen können Sie eigenverantwortlich, exogene und endogene Krankheitsbilder begleitend behandeln. Mit der Heilerlaubnis sind die körperliche Untersuchung und die medikamentöse Behandlung der Klienten ausgeschlossen. Für die Berufs- und Praxisbezeichnung und die Wettbewerbsregelungen sind Sie an das Heilpraktiker-Gesetz gebunden.

In unserer Schule bekommen Sie durch die praxisnahe Gestaltung des Unterrichts die Voraussetzungen zum Bestehen der Prüfung anschaulich vermittelt.

Voraussetzungen zur Prüfung

Zur Prüfung beim Gesundheitsamt gibt es einige wenige Voraussetzungen. Sie benötigen mindestens einen Hauptschulabschluss, ein einwandfreies Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis und Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Die Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie findet zweimal jährlich statt, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Zum Bestehen der schriftlichen Prüfung müssen Sie 75% der Fragen richtig beantworten (21 von 28). Damit ist die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht. Die mündlichen Prüfungstermine werden vom zuständigen Gesundheitsamt zugeteilt. Erforderlich sind Kenntnisse über die Differentialdiagnostik nach ICD-10. Die Eignung der Heilpraktiker-Anwärter wird von Amtsärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Heilpraktikern anhand der künftigen Arbeitsmethodik, der Empathie und der Verantwortlichkeit gegenüber dem Klienten, sowie des Wissens um die Zuständigkeit und der Differentialdiagnostik geprüft.

Nähere und verbindliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort.

Themen­abende

werden bei Bedarf oder auf besonderen Wunsch durchgeführt

Ausbildungs­zeiten

fortlaufend Mittwochs von 9:00 Uhr -12:15 Uhr

 

bis auf den Feiertagen in Nordrhein-Westfalen und den Ferienzeiten

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